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Lieferungen von Waren erfolgen ausschließlich nach Zahlungseingang auf unser Konto

Sie erhalten unsere Kontodaten nach Auftragseingang bei uns!

 

 

AGB 

CHW Computersysteme

Michael Wegener & Doris Protzen GbR

Friedrich Ebert Str. 34
67549 Worms
Telefon: 06241/54437
Telefax: 06241/951759

 

1. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines Geschäftes zwischen der Firma CHW Computer und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von CHW-Produkten als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als dies von der Firma CHW ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bleibt diese Bestätigung aus, so gilt dies als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen. CHW ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen.
2. Angebot und Vertragsgegenstand
Der Kunde erwirbt die Standard-Hardware in der vom Hersteller gelieferten Form, die Standard-Software in der vom Hersteller gelieferten Form. Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind, sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt; jede anderweitige Verwendung ist ausgeschlossen. Bei Auswahl und Dimensionierung des Kunden, trägt letztere das alleinige Risiko. CHW führt auf Auftrag des Kunden Auswahlberatungen durch. Angebote der Firma CHW sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Liefertermine sind unverbindliche Schätzungen, sofern nicht vertraglich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch CHW sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal sind nicht Bestandteil eines Vertrages über den Kauf von Hardware.
3. Preise
Alle Preise gelten ab Lager Worms inklusive Standardverpackung. Sonderverpackungen, insbesondere für Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsartikel werden gesondert berechnet und sind dementsprechend vom Kunden gesondert zu vergüten.
4. Zahlung, Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme für ihn bestellter Waren und Dienstleistungen (Sonderbestellungen) verpflichtet. Ein Recht zur Ansicht besteht nur in den Fällen, in denen dies vor Bestellung schriftlich vereinbart worden ist. Zahlungen sind sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsausstellung. Zahlungsort ist Worms. Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse. Der Besteller anerkennt ab dem 10. Tag ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz an die Firma CHW zu zahlen. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde zuvor vereinbart. Auch dann erfolgt die Annahme von Schecks und Wechseln lediglich zahlungshalber. Bei vereinbarter Scheck- oder Wechselzahlung verpflichtet sich der Erwerber, sämtliche entstehenden Kosten des Einzugs an die Firma CHW zu erstatten. Diese Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Teillieferungen, zu denen die Firma CHW grundsätzlich berechtigt ist. Zahlungsverzug und Vermögensverfall des Kunden berechtigen die Firma CHW, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher bei ihr bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auszuüben und im Falle fruchtloser Nachfristensetzung vom Vertrag zurückzutreten. Letzterenfalls ist die Firma CHW berechtigt, bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Alle Forderungen gegen den Käufer (auch solche für noch nicht ausgelieferte aber versandbereite Ware) werden sofort fällig wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät.
5. Umsatzsteuer
Im Hinblick auf das ab dem 01. Januar 1993 in Kraft getretene Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz verpflichtet sich der Käufer, wenn er außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, der Firma CHW jeweils rechtzeitig seine Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben. Der Käufer stellt die Firma CHW von jeglicher Haftung frei, die sich aus einer nicht rechtzeitigen und/oder nicht ordnungsgemäßen Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Käufers ergibt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Firma CHW behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma CHW Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes, der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren entsteht. Wird die von der Firma CHW gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und bewahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die CHW. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Firma CHW ab, die die Abtretung annimmt. Die Firma CHW ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma CHW hingewiesen und hat diese unverzüglich zu benachrichtigen. Zugriffe Dritter sind abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Firma CHW berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Die Firma CHW verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma CHW.
7. Patent- und Urheberrechte
An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Hardware und ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma CHW Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne deren schriftliche Einwilligung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf Verlangen sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen sofort an die Firma CHW zurückzugeben. Dies gilt insbesondere bei Vertragsstörungen aller Art. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Firma CHW nicht haftbar gemacht werden.
8. Lieferfristen
Lieferdaten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Übersteigt die Firma CHW einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß die Lieferanten die Verzögerung nicht zu vertreten hat weil sie auf das Verhalten dritter zurückzuführen ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des Einflußbereichs der Firma CHW liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosionen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg und Aufstand.
9. Gewährleistung
Die Gewährleistung umfaßt die Gewähr dafür, daß die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, welche die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, daß der Kunde empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden und Produktmängel untersucht und solche der Firma CHW spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt per eingeschriebenem Brief mitteilt, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung. Fernerhin ist Voraussetzung, daß die Ware auf seine Kosten und sein Risiko an die Firma CHW zurückgeführt wird. Bei berechtigter Reklamation steht dem Kunden nach Wahl der Firma CHW ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von CHW-Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Dann bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Regeln. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt. Für Handelsware gelten die Gewährleistungen der Vorlieferanten von CHW bzw. Hersteller insoweit als sie deren Bedingungen nicht widersprechen oder sie unterlaufen. CHW übernimmt keinerlei Gewähr für die Kompatibilität und Lauffähigkeit von Upgrades, die auftragsgemäß für kundeneigene Hardware geliefert und/oder montiert werden. Durch etwa seitens des Käufers o. Dritte vorgenommene Änderungen o. Reparaturen wird die Haftung und die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
10. Widerruf bei Fernabsatzgeschäften
Ein Privatverbraucher ist berechtigt innerhalb von einem Monat nach Erhalt von versendeter Ware die Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Rückgabe vorausgesetzt: - die Ware ist ungebraucht, originalverpackt; Von der Rückgabe ausgeschlossen ist - Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, als Sonderbestellung des Kunden zu betrachten sind, ob Hardware o. Software - sonstige Software, sofern sie entsiegelt wurde - in den sonstigen Fällen 312d Abs. 4 BGB.
Der Widerruf ist zu richten an:

CHW Computer
Protzen und Wegener GbR

Herr Michael Wegener

Friedrich Ebert Str. 34
67549 Worms
Telefon: 06241/54437
Telefax: 06241/951759


11. Haftung
Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Firma CHW sind, wenn nicht durch die vor- und nachstehenden Bestimmungen ausgeschlossen, beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma CHW, deren Organe, deren leitende Angestellte oder sonstiger Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Firma CHW und deren Mitarbeiter nicht, es sei denn, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch die Erreichung des Vertrages zweckgefährdet ist. CHW hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. Für jeglichen Datenverlust des Kunden auf bei CHW gekauften Speichermedien (Computer, Notebooks, Festplatten, Speichermedien, etc.) haftet CHW nicht. CHW haftet nicht für verursachte Schäden - in welcher Form auch immer - durch andere. Der Kunde stellt CHW von jeder Haftung diesbezüglich frei.
12. Schlußbestimmungen
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma CHW. Dieser Vertrag enthält sämtliche Abreden der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt sind. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
13. Anzuwendendes Recht
Die Verträge der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.